Ich habe länger nichts geschrieben, was hauptsächlich an universitären Verpflichtungen lag als am mangelden Willen. Doch das mal beiseite geschoben, hier muss ich etwas loswerden.

Ich habe mich seit langem mal wieder direkt mit einem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt und will die piratige Sicht auf diesen Entwurf schildern. Ich spreche vom Dossier N° 62841 über das Anlegen und die Benutzung einer landesweiten Schülerdatenbank. Der Text wurde am 17.5. von der zuständigen Ministerin Mady Delvaux-Stehres (LSAP) eingebracht und wirft mehrere grundsätzliche Probleme auf.

Zuerst einmal geht die Ministerin im Exposé des motifs darauf ein, dass sie diese neue Datenbank bräuchten weil:

L’École doit veiller à ce que ces inégalités [socio-économiques] ne fassent pas obstacle à la réussite de l’élève.

Kurz gefasst, wir brauchen eine Datenbank um auch sicher zu sein, dass sozio-ökonomische Unterschiede kein Hindernis in der schulischen Karriere sind? Um das sicherzustellen, speichern wir dann:

Vom Schüler:

Name, Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Geburtsstadt und -land, Nationalität(en), ein Foto, Privatanschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer(n), Muttersprache (sowie alle zu Hause gesprochenen Sprachen), Rang der Geschwister sowie bei Bedarf Herkunftsland und Eintrittsdatum nach Luxemburg

Von beiden Eltern oder der/dem Erziehungsberechtigten:

Name, Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Privatanschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer(n), Familienstand, Beruf, Bildungsniveau sowie die sozio-professionelle Kategorie

Des Weiteren werden über den Schüler noch gespeichert:

Schule, aktuelle Klasse, Einschreibungsdatum, Schulform, Jahrgang/Zyklus, Zuvor besuchte Schule und Klasse, belegte Optionen, Module und Kurse sowie nebenschulische Aktivitäten, Einschreibestatus, Datum des Schulaustritts, Schulresultate, Noten und Kompetenzeinstufungen, Entscheidungen über den Lernfortschritt, Resultate aller auf nationaler Ebene durchgeführte Prüfungen und Examen, Nachhilfestunden, Nebenabmachungen, Sprachkurse, Abwesenheiten, Diplome inkl. Zusätze

Man sieht, für dieses Ziel wird richtig viel gespeichert, und was das beste ist, so wird es dem Unterrichtsministerium erlaubt auf weitere Datenbanken beim Staat zuzugreifen um diese Daten zu vervollständigen. Auch schreibt das Gesetz vor, dass Teile dieser Information mit anderen Stellen geteilt werden. Informationelle Selbstbestimmung sieht für mich anders aus!

Auch erschreckt es, dass diese Daten 15 Jahre nach Beendigung der Ausbildung gespeichert werden um erst dann gelöscht zu werden.

Wenn man jetzt bedenkt, dass unter anderem Daten von der ADEM angefragt werden sollen um über den Übergang der Schüler/Studenten ins Arbeitsleben auch noch Buch zu führen, so mutet folgende Aussage fast schon sarkastisch an:

Afin de ne pas ouvrir la porte à des dérives menant vers l’élève transparent, [...], il importe de définir clairement les finalités du traitement [...]

Ja, nee, is’ klar… Mady Delvaux-Stehres will ja keine transparenten Schüler, sie scheint nur an dem größtmöglichen Wissen über diese Schüler interessiert zu sein.

Fast könnte man sich denken, dass hier unter Vorwand eine Vernetzung mehrere Datenbanken stattfinden soll, ohne dass es Aufsehen erregt.

Wir müssen unbedingt aktiv werden, und unabhängig welche Farbe das Parteibuch hat, muss jeder der sich Gedanken zum Datenschutz und zur Privatsphäre macht sich hiergegen engagieren.

Quellen
  1. http://chd.lu/wps/portal/public/RoleEtendu?action=doDocpaDetails&backto=/wps/portal/public/Recherche/AucunResultat&id=6284 []